*) Üblicherweise wird für die Dauer einer Röntgendurchleuchtung der untersuchte Körper kontinuierlich mit Röntgenstrahlen belastet.
Dies ist jedoch nicht erforderlich, da ähnlich einem Film, kürzest belichtete Einzelbilder vom Untersucher als fortlaufender Bildeindruck wahrgenommen werden. Die Verwendung neuester technischer Entwicklungen im Bereich der Röntgengeneratorsteuerung ermöglicht diese "Pulsdurchleuchtung" und führt so zu einer erheblichen Dosisreduktion von Durchleuchtungs-untersuchungen. Dies ist vor allem für die Untersuchung von Kindern von großer Bedeutung.
Laut EU-Gesetzgebung und österr. Strahlenschutzgesetz ist diese Belastung im Untersuchungsprotokoll als Flächendosisprodukt auszuweisen.
Die Auswertung betrifft alle Röntgenuntersuchungen mit Ausnahme der Mammographie (ein Meßsensor würde hier die Bildgebung stören).
Die Angabe erfolgt in Dezi-Gray x cm² (dgycm). Unsere auf dem höchstmöglichen technischen Stand gehaltenen Röntgenanlagen gewährleisten die Erfüllung dieser Auflage. Der Belastungswert der Untersuchungen wird im Patientenbefund schriftlich vermerkt.
BRINGEN SIE BITTE ZUR UNTERSUCHUNG DER BRUST ALTE RÖNTGENBILDER UNBEDINGT MIT! (AUCH WENN SIE NICHT AUS UNSERER ORDINATION STAMMEN) DER VERGLEICH ERMÖGLICHT BESSERE BEURTEILUNG!